Was tun bei Erkrankungen?zurück

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
  • die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
  • im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.

Informationen zum Schulbetrieb

Es gilt das jeweils aktuelle Hygienekonzept, das den Schülerinnen und Schülern bekannt gemacht wird.

Die vollständigen Regelungen zum Umgang mit Corona finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums: Rahmenhygieneplan des Staatsministeriums